ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN LUXON LED GmbH
Bearbeiten Sie die Nr. 3 19.03.2019 R.
I. Begriffserklärung
Käufer – natürliche Person, juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, mit der Luxon den Kaufvertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
Luxon – Luxon Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Breslau.
Mindestbestellmenge – Auftragsvolumen, dessen Überschreitung bedeutet, dass die Versandkosten vom Käufer auf Luxon übertragen werden; der Mindestbestellwert wird von Luxon festgesetzt und auf der Website von Luxon bekannt gegeben.
Website – luxon Website am www.luxon.pl.
AVB – diese Allgemeine Verkaufsbedingungen von Luxon.
Höhere Gewalt – Schadenverursachende Ereignisse von außen, die weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden können, einschließlich Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag , Sturm von immenser Kraft, Hurrikan, starke Schneefälle), Regierungshandlungen , Streiks, Lockouts, Kriegshandlungen , Unruhen, Aufstände, Bürgerkriege, Piraterie.
Allgemeine Garantiebedingungen – Garantiebedingungen für den Gegenstand des Kaufvertrags,
die sich auf der Website von Luxon befinden und dem Käufer direkt mitgeteilt werden
II. Allgemeine
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Kaufvertrags zwischen Luxon und dem Käufer. AVB´s gelten auch in vollem Umfang für Liefervereinbarungen und für Dienstleistungsverträge, die von Luxon für Käufer realisiert werden.
2. Alle Dienstleistungen , die von Luxon erbracht werden, unterliegen unten angeführten Bedingungen , die einen integralen Bestandteil aller Verträge zwischen Luxon und dem Käufer darstellen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen, die in einem beliebigen vom Käufer erstellten Dokument enthalten wurden, sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich von Luxon zu ihrer Wirksamkeit akzeptiert.
3. AVB´s sind für den Käufer verbindlich:
- sobald er die Bestellung aufgibt, oder
- den Kaufvertrag unterschreibt, oder
- sobald er die Erklärung aufgibt, dass er das Angebot von Luxon annimmt.
4. Der aktuelle Stand der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Luxon befindet sich auf der Website unter: https://luxon.pl/ALLGEMEINE_VERKAUFSBEDINGUNGEN.pdf. Luxon behält sich vor, dass sich die AVB´s ändern können. Für den Käufer gelten jeweils diese AVB´s, die am im 3. Absatz beschriebenen Tag aktuell sind.
5. Im Nachfolgenden werden Luxon und der Käufer gemeinsam Vertragsparteien genannt.
III. Bestellungen und Kaufvertrag
1. Unter Kaufvertrag wird von den Vertragsparteien folgendes verstanden:
- die von dem Käufer aufgegebene und von Luxon bestätigte Bestellung,
- das von Luxon unterbreitete und von dem Käufer angenommene Angebot,
- beidseitig unterzeichneter Vertrag.
2. Die Produkte können vom Käufer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mittels auf der Website angegebener Adresse bestellt werden.
3. Die vom Käufer aufgegebene Bestellung ist für Luxon erst dann verbindlich, wenn die Auftragsannahme von Luxon bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder per E-Mail. Bei telefonischen Bestellungen erfolgt die Bestätigung innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung.
4. Alle Änderungen oder Vorschläge vom Käufer , die im Bestelldokument enthalten sind und sich von den AVB´s unterscheiden, sind für Luxon nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von Luxon akzeptiert und schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
5. Die aufgegebenen Bestellungen, die von Luxon nicht bestätigt wurden, bilden keine Grundlage für irgendwelche finanzielle Ansprüche gegen Luxon. Keine Antwort von Luxon auf die vom Käufer aufgegebene Bestellung kann nicht als Auftragsbestätigung betrachtet werden. Der jeweilige Bestellumfang wird in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrag festgelegt. BeiAbweichungen zwischen dem Kaufvertrag und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die Bestimmungen des Kaufvertrags.
6. Platzierte Aufträge, die nicht zur Vollstreckung angenommen werden, bilden keine Grundlage für etwaige finanzielle Ansprüche in Relation To Luxon. Die Absenkungsreaktion von Luxon auf den Auftrag des Käufers kann nicht als Annahme des Ausführungsauftrags angesehen werden. Jeder Umfang des Ordens wird in dem Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien festgelegt. Bei Abweichungen zwischen dem Inhalt des Kaufvertrages und den AGB gelten die Bestimmungen des Kaufvertrages.
IV. Rechte, die sich aus der Dokumentation ergeben
1. Informationen über Luxons Produkte, die in den Angebotsunterlagen, Zeitschriften, Katalogen, Broschüren und anderen von Luxon in seiner Wirtschaftstätigkeit verwendeten Dokumenten sowie auf der Website enthalten sind, haben einen indikativen und annähernden Charakter, ausschließlich der Fälle, bei denen ausdrücklich erklärt wurde, dass die Angaben kategorisch sind. Die Abweichung zwischen den in den oben erwähnten Materialien angegebenen Angaben und dem tatsächlichen Stand , ist zulässig, wobei sich Luxon die Mühe gibt, damit der Unterschied nicht über 5% beträgt.
2. Die zusammen mit dem Produkt gelieferte Dokumentation führt nicht zur Übertragung von geistigen Eigentumsrechten von Luxon auf den Käufer.
3. Weitere Unterlagen, die den Bestandteil des Angebots bilden, bleiben Luxons Eigentum und sie müssen auf den ausdrücklichen Wunsch samt allen Kopien an Luxon zurück gegeben werden.
4. Falls Luxon technische Dokumentation erstellt hat, die dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde, wird der Käufer verpflichtet, diese Dokumentation ordnungsgemäß aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen sowie sich davon abhalten, die Dokumentation an Dritte frei zu geben.
V. Preisbestimmung
1. Die Preise, die in den Angeboten und Kaufverträgen enthalten sind, werden im polnischen Zloty angegeben, sofern von dem Käufer und Luxon nicht anders vereinbart wird.
2. Steuern und sonstige Verpflichtungen des öffentlichen Rechts, die mit der Durchführung des Kaufvertrags verbunden sind, werden vom Käufer gesetzmäßig getragen.
VI. Haftung für unvorhergesehene Ereignisse
1. Luxon haftet nicht gegenüber den Käufer für die Handlungen oder Unterlassungen der Lieferanten von Luxon, deren Beteiligung erforderlich ist, damit der Vertragsgegenstand von Luxon gefertigt werden könnte. Bei diesem Fall wird Luxon den Käufer davon in Kenntnis setzen, dass die Bestellun g vertragsmäßig nicht ausgeführt werden kann oder ihre Ausführung verschoben werden muss. Der Käufer ist dann berechtigt, die Bestellung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Eingangs der oben genannten Mitteilung zu stornieren. In diesem Fall haftet Luxon nicht gegenüber dem Käufer und der Käufer ist nicht verpflichtet , finanziellen Verpflichtungen Luxon gegenüber nachzukommen.
2. Keine der beiden Parteien trägt Verantwortung für die Verzögerung oder Nichterfüllung der Vertrags bei höherer Gewalt.
3. Falls das durch höhere Gewalt verursachte Ereignis länger als 14 Tage dauert, ist Luxon berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise , in dem nicht geleisteten Teil, zu kündigen.In diesem Fall haftet Luxon nicht gegenüber dem Käufer und der Käufer ist nicht verpflichtet, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
VII. Kosten für die Lieferung und Versicherung des Vertragsgegenstandes.
1. Der Vertragsgegenstand wird an die durch den Käufer angegebene Adresse geliefert.
2. Der Vertragsgegenstand wird dem Käufer durch Spediteur auf Auftrag von Luxon oder des Käufers vertragsmäßig geliefert.
3. Die Lieferungskosten für den Vertragsgegenstand werden Luxon nur dann in Rechnung gestellt, wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Vertragsgegenstand von Luxon geliefert wird und der Bestellwert der Mindestbestellmenge gleich ist oder sie übersteigt. In sonstigen Fällen werden die Versandkosten für den Vertragsgegenstand durch den Käufer getragen.
Bestellung in LCY: | Versandkosten in PLN: |
---|---|
1.00-5000.00 | 40,00 |
5000,01-10000,00 | 100,00 |
10000,01-25000,00 | 200,00 |
25000,01-40000,00 | 300,00 |
40000,01-100000,00 | 400,00 |
100000,01-10000000,00 | 1000,00 |
> 10000000,00 | Von den Parteien 100,00 vereinbart |
4. Der Vertragsgegenstand ist transportversichert. Die Versicherungskosten werden dann von Luxon getragen, wenn der Vertragsgegenstand durch Luxon geliefert wird und der Wert des Gegenstandes der Mindestbestellmenge gleich ist oder sie übersteigt.
5. Soll sich der Käufer selbst um den Transport des Vertragsgegenstandes kümmern und dafür die Kosten tragen, ist er verpflichtet, den Vertragsgegenstand am Ort und Datum, die im Kaufvertrag festgelegt werden, abzuholen. Im Falle einer Verzögerung bei der Abholung des Vertragsgegenstandes, ist Luxon berechtigt, dem Käufer die Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Brutto Wertes von dem Vertragsgegenstand für jeden Tag der Verzögerung vom 8. bis zum 14 Tag der Verzögerung in Rechnung zu stellen. Vom 16 Tag der Verzögerung bis zur Produktabnahme beträgt die Vertragsstrafe 1% für jeden Tag der Verzögerung.
6. Soll der Vertragsgegenstand von einem Spediteur geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, die erhaltene Ware auf Transportschäden zu überprüfen und notwendige Maßnahmen ergreifen , damit der Spediteur die Verantwortung übernehmen konnte.
VIII. Fertigstellungsfrist und Lieferzeiten
1. Die Lieferzeit wird jeweils von Luxon im Kaufvertrag bestimmt. Bei Fehlen dieser Angabe wird die Bestellung von Luxon unverzüglich ausgeführt.
2. Die Fertigstellungsfrist der Bestellung beginnt, nachdem die Bestellung von Luxon bestätigt worden ist , es sei denn, Luxon hat auf eine andere Frist hingewiesen.
3. Luxon ist bemüht, möglichst kurze Lieferzeiten zu gewährleisten.
4. Unter außergewöhnlichen Umständen kann der Käufer eine qualitative oder quantitative Veränderung an dem bestellten Produkt durchführen, dies muss aber innerhalb von 7 Tagen seit der Bestätigung durch Luxon erfolgen. Dann ist der Käufer verpflichtet, termingerecht Luxon davon in Kenntnis zu setzen. Ist die Änderung der Bestellung technologisch möglich, dann wird von Luxon eine neue Lieferzeit und die Höhe der damit verbundenen Kosten festgelegt. Die Änderung ist verbindlich, nachdem zusätzliche Kosten von dem Käufer beglichen wurden.
5. Die Fertigstellungsfristen der Bestellung und die Lieferzeiten können sich aufgrund höherer Gewalt verzögern.
6. Soll der Käufer den Vertragsgegenstand von dem Spediteur nicht abholen, ist Luxon berechtigt, den Vertragsgegenstand erneut zum Transport aufzugeben. Diesmal aber ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers , unter Vorbehalt des Punktes 3.
7. Soll die Abnahme des Vertragsgegenstandes von dem Käufer verweigert werden, obwohl der Vertragsgegenstand dem Kaufvertrag entspricht, ist Luxon berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und dem Käufer die Vertragsstrafe in Höhe des Vertragsgegenstandpreises samt Versandkosten in Rechnung zu stellen.
IX. Zahlungen
1. Die von Luxon für den Käufer ausgestellte Rechnung umfasst insbesondere den Vertragsgegenstand und seinen Preis zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer am Ausstellungstag der Rechnung sowie eventuell die Versandkosten. Die Mehrwertsteuer Rechnungen können ohne Unterschrift des Käufers ausgestellt werden.
2. Die Zahlungsfrist wird in dem Kaufvertrag festgelegt. Die Za h lu n g e n s o lle n a u f das im Verkaufsdokument angegebene Bankkonto erfolgen.
3. Luxon kann von dem Käufer verlangen , die Zahlung vollständig oder teilweise im Voraus als Vorschussoder Voraus zahlung zu leisten .
4. Soll der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen Luxon gegenüber nicht fristgerecht nachkommen, ist Luxon berechtigt, die Ausführung der Bestellung einzustellen.
5. Der Eingang der Zahlung auf das Bankkonto von Luxon gilt als Zahlungsdatum
X. Gewährleistung
Die Garantiebedingungen für den Vertragsgegenstand sind in den Allgemeinen Garantiebedingungen festgelegt.
XI. Vertragsverletzungen
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags einschließlich AVB von dem Käufer verletzt werden, ist Luxon berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten. Dies bedürft einer Schriftform.
2. Gleichzeitig bei der Verletzung einer der Bestimmungen dieses Vertrags, ist Luxon berechtigt, von dem Käufer oder Dritten einen Schadenersatz oder eine Genugtuung zu verlangen.
XII. Vertraulichkeit
Alle technischen, kommerziellen und finanziellen Informationen, die Luxon dem Käufer bekannt gibt, sind vertraulich. Der Käufer ist verpflichtet, über diese Informationen den Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu bewahren.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Sollte das zuständige Gericht über die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit irgendeiner Bestimmung dieser AVB entschieden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
2. Für Streitigkeiten, die sich aus diesem Kaufvertrag oder aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, findet ausschließlich polnisches Recht Anwendung.