Stromausfälle oder Störungen und Abschaltungen der Grundbeleuchtung stellen für die Gebäudenutzer ein erhebliches Problem dar. Sie können in Industrieanlagen, öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern Probleme verursachen. Die Rolle des künstlichen Lichts besteht nicht nur darin, geeignete Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, sondern auch darin, die Sicherheit bei fehlendem Tageslicht und bei Stromausfällen zu erhöhen.
Vorschriften und die Verpflichtung zur Installation von Notleuchten

In der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die technischen Bedingungen, die Gebäude und ihre Standorte erfüllen müssen, die auf der Norm DIN EN 1838 basiert, sind die Orte festgelegt, an denen die Verwendung eines Notbeleuchtungssystems erforderlich ist. Vor allem ist zu beachten, dass die Notbeleuchtung einen Oberbegriff darstellt und die Evakuierungsbeleuchtung nur einen Teil davon umfasst. Das Notfallsystem sollte selbsttätig starten können. Das Notfallsystem ist an eine zweite unabhängige Stromquelle angeschlossen und wird installiert, wenn ein möglicher Ausfall der Stromversorgung zu einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum führen könnte und wenn eine Gefahr für die Umwelt zu befürchten ist.

Warum eine Evakuierungsbeleuchtung und wozu eine Notbeleuchtung?
Die Notbeleuchtung dient dazu, Menschen in einem Gebäude bei einer potenziell gefährlichen Situation oder einem gefährlichen Vorgang das schnellstmögliche und sichere Verlassen des Gebäudes zu erlauben. Sie soll es auch ermöglichen, Tätigkeiten bei einem Ausfall der Grundbeleuchtung effizient zu Ende zu führen bzw. fortzusetzen.

Bei der Evakuierungsbeleuchtung hingegen geht es ausschließlich darum, im Notfall, z. B. bei einem Brand, einen schnellen und sicheren Fluchtweg zu kennzeichnen und zu beleuchten.

Unterschiede zwischen Not- und Evakuierungsbeleuchtung

Ein deutlicher Unterschied zwischen der Not- und Evakuierungsbeleuchtung liegt in ihrer Betriebsdauer. Die Evakuierungsbeleuchtung sollte nach dem Ausfall der Grundbeleuchtung länger als 2 Stunden eingeschaltet bleiben. Für die Notbeleuchtung beträgt die erforderliche Leuchtdauer mindestens 1 Stunde.
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