Die Sicherheit bei der Nutzung von Anlagen sollte an jedem Arbeitsplatz gewährleistet sein. Für diesen Zweck ist die Not – und Evakuierungsbeleuchtung vorgesehen. Dies ist besonders wichtig, wenn kein natürliches Licht zur Verfügung steht und die künstliche Beleuchtung aufgrund eines Stromausfalls nicht funktioniert. Aus diesem Grund sollten Fehler bei der Planung> der Not- und Evakuierungsbeleuchtung beachtet und vermieden werden. Dadurch werden auch Probleme bei der Bauabnahme minimiert.
In diesem Artikel wird Folgendes erläutert:
- Gesetzliche Regelungen zu Leuchten für die Not- und Evakuierungsbeleuchtung,
- Hinweise für die Gestaltung der Notbeleuchtung,
- die häufigsten Fehler bei der Planung von Evakuierungsbeleuchtungen.
Diese und andere Fragen werden in den folgenden Absätzen beantwortet.
Gesetzliche Regelungen zu Not- und Evakuierungsbeleuchtungssystemen
Die Planung solcher Beleuchtungsanlagen sollte sich an Normen, Richtlinien und anderen Anforderungen orientieren. Dazu gehören die Norm EN 1838. Die darin enthaltenen Informationen beschreiben die grundsätzlichen Standorte und die Installation der Leuchten beider Systeme und geben Hinweise für die Verwendung der Leuchten. Bei der Auslegung dieser Vorschriften treten jedoch häufig Probleme auf, die mit der falschen Festlegung von Zonen zusammenhängen, in denen Not- und Evakuierungsbeleuchtungssysteme erforderlich sind. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Beleuchtungsarten wurden im Artikel „Was ist der Unterschied zwischen Not- und Evakuierungsbeleuchtung?“ beschrieben.
Notbeleuchtungs- und Evakuierungsbeleuchtungsanlagen – Hinweise zur Planung
Es ist wichtig, daran zu denken, dass Notbeleuchtungsanlagen eine sichere Flucht in einer gefährlichen Situation ermöglichen sollten. Welche Räume jedoch mit einer Notbeleuchtung ausgestattet sein müssen, ist in der Verordnung enthalten, die gemeinhin als Technische Bedingungen bezeichnet wird. Diese Empfehlungen gelten insbesondere für Standorte mit großen Flächen, einschließlich solcher in Industrieanlagen. Zur Bestimmung der Orte für die Installation von Notbeleuchtung nutzen Planer überdies die Leitlinien in der Verordnung über allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. In den darin enthaltenen Leitlinien wird empfohlen, eine solche Beleuchtung auch in Räumen und Bereichen anzubringen, in denen bei einem Unfall eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Arbeitnehmer bestehen kann.
Um einen ungefährlichen und sicheren Ort zu finden, sollte zusätzlich zu den Piktogrammen eine Beleuchtung an jeder für die Evakuierung vorgesehenen Ausgangstür vorhanden sein. Es ist jedoch zu bedenken, dass Piktogramme in Form von fluoreszierenden Schildern nur eine Ergänzung zur Evakuierungsbeleuchtung darstellen sollten. Manchmal mangelt es an solchen Lichtquellen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, und die an Gebäuden angebrachten Leuchten sind nicht witterungsbeständig, z. B. gegen die Auswirkungen von Wasser oder Temperatur.
Darüber hinaus soll die Verwendung von Notlichtleuchten mit dem Brandschutz zusammenwirken. Daher ist es unerlässlich, sie zum Beleuchten von Feuerlöschgeräten zu verwenden, was oft vergessen wird.
Wichtig ist, dass die Evakuierungsbeleuchtung nicht die Notbeleuchtung ersetzen darf. Die Planung einer Evakuierungsbeleuchtung ist jedoch nicht erforderlich, wenn in den Räumlichkeiten eine Notbeleuchtung verwendet wird, die den Anforderungen an die Fluchtwegbeleuchtung entspricht. Die wichtigste Bedingung ist die Einhaltung der Mindestbeleuchtungsstärke.
Die häufigsten Fehler bei der Planung von Not- und Evakuierungsbeleuchtung
In der Praxis treten die meisten Fehler bei der Umsetzung der Evakuierungsbeleuchtung auf. In der Norm wird darauf eingegangen, wie die Beleuchtung in Fluchtwegen auszuwählen ist. Allerdings werden die Bestimmungen von den Planern oft falsch interpretiert, so dass die Leitlinien und auch die Beleuchtung des Fluchtwegs nicht korrekt ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere für die Abstände zwischen den Leuchten, die oft zu weit auseinander liegen.
Zu beachten ist auch, dass sowohl die Fluchtwege als auch die Notausgänge mit einer Evakuierungsbeleuchtung und an die Leuchten angepassten Piktogrammen ausgestattet sein müssen. In diesem Fall sollte besonders darauf geachtet werden, dass sie für den Ort, an dem sie angebracht werden sollen, geeignet sind und dass das Piktogramm entsprechend der Norm platziert wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Art von Sicherheitsschildern nicht richtig auf ihren Einsatzbereich abgestimmt sind. Dies kann wiederum zu Orientierungslosigkeit und unzureichender Evakuierung aus den Gebäuden führen und somit eine Gefahr für die Nutzer darstellen. Darüber hinaus sollte die Anbringung von Fluchtwegzeichen direkt auf Lichtquellen ausgeschlossen werden.
Bei der Planung von Evakuierungs- und Notbeleuchtungen werden häufig Fehler bei den Abständen zwischen Leuchten und Komponenten anderer Systeme gemacht. Dazu gehören auch die Abstände zu Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Anforderungen der Brandschutzverordnung zu Gebäuden, die auch Angaben zu Mindestabständen zu Brandmeldern enthält.
Wir haben die häufigsten Fehler bei der Planung von Evakuierungs- und Notbeleuchtungen aufgezeigt. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir die Planung der Grundbeleuchtung und der örtlichen Beleuchtung durchführen und die Anlage mit einer Notbeleuchtung ausstatten. Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Stellen Sie Ihre Frage mithilfe des nachstehenden Formulars.
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